Spendenquittung - Nakupenda Stiftung
Zuwendungen sind nach § 10 EStG steuerlich abzugsfähig. Bei Spendenzuwendungen bis zu 200 EUR reicht als Nachweis für Ihre Einkommensteuererklärung eine Kopie Ihres Überweisungsbeleges, d.h. eine separate Bescheinigung ist nicht erforderlich.
Für Spendenbeträge über 200 EUR können Sie über nachfolgendes Formular komfortabel eine Spendenquittung anfordern. Sie erhalten eine Kopie Ihrer Anfrage an Ihre E-Mail-Adresse. Die Spendenquittung erhalten Sie per Post.