Spendenquittung - Nakupenda Stiftung

Zuwendungen sind nach § 10 EStG steuerlich abzugsfähig. Bei Spendenzuwendungen bis zu 200 EUR reicht als Nachweis für Ihre Einkommensteuererklärung eine Kopie Ihres Überweisungsbeleges, d.h. eine separate Bescheinigung ist nicht erforderlich.

Für Spendenbeträge über 200 EUR können Sie über nachfolgendes Formular komfortabel eine Spendenquittung anfordern. Sie erhalten eine Kopie Ihrer Anfrage an Ihre E-Mail-Adresse. Die Spendenquittung erhalten Sie per Post.


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Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen. Gemäß Datensparsamkeitsprinzip werden nur die für die Ausstellung der Spendenquittung relevanten Daten abgefragt. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.